/Rak schrieb am 28.07.2021 06:18:
Gummiadler74 schrieb am 28.07.2021 03:29:
Anmeldung und Erlaubnis kannst du auseinander halten? Scheinbar nicht.
So riesig ist der Unterschied nicht.
Eine Anmeldung kann nämlich auch einfach verweigert werden...
"Einfach" nicht. Das geht nur mit guten Gründen, und die können nicht der Inhalt, sondern nur Sicherheit der öffentlichen Ordnung sein.
Wenn Religioten für einen Gottesstaat demonstrieren wollten, kann das nicht über die Verfassungsfeindlichkeit eines Gottesstaat verboten werden.
Oder eine Demo für ein komplett überarbeitetes Grundgesetz.