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  • Tobias Claren

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Re: Kann es sein dass ein Herr Freisler ...

Karolis schrieb am 28.07.2021 15:58:

Die Veranstaltung wird erlaubt weil sie gefällig ist. verbieten kann man jede Versammlung streng genommen auch ohne Angabe von Gründen oder auch pauschal mit Verweis auf die Sicherheit. Einen inhaltlichen Grund braucht man da nicht.

Artikel 8 erlaubt jede beliebige Ausgestaltung der gesetzlichen Beschränkung, auch das totale, pauschale Verbot aller Versammlungen z.B. im Rahmen den Infektionsschutzes.

Auch wenn vorübergehend das BVerfG anders urteilt, kann das beim nächsten Verfassungsrichter schon wieder ganz anders sein.

Eine "Erlaubnis" ist nicht vorgesehen.
Und ein Verbot MUSS begründet werden.
Wie auch bei Platzverweisen kann es sonst später vor Gericht unangenehm werden.
Infektionsschutz ist etwas ganz anderes, darum geht es hier nicht.
Das hier ist KEIN Corona-Thema.

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