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  • blu_frisbee

mehr als 1000 Beiträge seit 12.09.2002

Kanzleramt gegen die KAS weisungsbefugt?

Bis heute sorgt das Kanzleramt - bis auf einige historische Ausrutscher stets in der Hand der Christdemokraten - dafür, dass die Globke-Akten unter Verschluss bleiben. Globke hatte sie bei seinem Ausscheiden aus dem Amt einfach mit nach Hause genommen, und seine Erben gaben sie an die parteinahe Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS).
Doch das Kanzleramt weigert sich hartnäckig, diese Akten an das Bundesarchiv zu schicken,…

Ähem, ist das Kanzleramt gegen die KAS weisungsbefugt oder wie soll ich das verstehen?
Könnte das Kanzleramt einfach bei der KAS einmarschieren und die Akten beschlagnahmen (oder stellvertretend die Polizei)?
Ist das Kanzleramt rein juristisch dazu verpflichtet?
Welche Strafe sähe welches Gesetz für solche Unterlassung vor?
Wer ist in so einem Fall klageberechtigt?

Irgendwas fehlt mir in der Logik bzw Frau Weber ist zu nah dran und impliziert für Sie offensichtliches was für mich nicht offensichtlich ist.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.06.2021 06:05).

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