Aus dem einfachen Grund, dass zur Durchsetzung von Strafrecht grundsätzlich eine exekutive Gewalt mit Gewaltmonopol erforderlich ist.
Im Zwischenstaatlichen Geschehen gibt es aber schlicht keine übergeordnete Gewalt, die das Recht durchsetzen könnte.
Deshalb ist Völkerstrafrecht definitionsbedingt immer ein Farce. Die Siegermacht kann nach einem Konflikt die Verlierermacht (noch zusätzlich zur Niederlage) bestrafen, aber niemals umgekehrt.
Völkerstrafrecht ist kein Recht, sondern Willkür, der eine Verlierermacht schutzlos ausgeliefert ist.