Als Völkerstrafrecht wird die Gesamtheit der völkerrechtlichen Normen bezeichnet, welche die Strafbarkeit einzelner Individuen unmittelbar regeln. Völkerrechtsverbrechen sind der Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression
Und es sind auch schon Personen wegen dieser Verbrechen verurteilt worden.
Dass die ausgesprochenen Strafen oft nicht durchgesetzt werden können, tut der Existenz und der Berechtigung des Völkerstrafrechts keinen Abbruch.