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  • Saul Goodmen

mehr als 1000 Beiträge seit 20.03.2015

Re: Es gibt kein Völkerstrafrecht

Pearphidae schrieb am 24.03.2023 14:13:

Die Ukraine hat den Vertrag nicht ratifiziert. Damit ist der Vertrag weder rechtskräftig noch verbindlich.

Damit wären ihre Informationen falsch.

Spielt keine Rolle.

Wieso spielt das keine Rolle wenn der Ankläger sich selbst nicht den Regeln des IStGh unterordnet? Die Ukraine sagt für uns gelten dessen Regeln nicht, nur für die anderen !1!!

"Da der ständige Internationale Strafgerichtshof im Hinblick auf das Verbrechen der Aggression im Fall des Krieges in der Ukraine nicht ermitteln kann, wäre es erforderlich, für die strafrechtliche Verfolgung dieses Tatbestands ein Sondertribunal, einen „Internationalen Strafgerichtshof für die Ukraine“ ins Leben zu rufen, ähnlich wie im Falle der Aufarbeitung der in den Jugoslawienkriegen begangenenen Völkerrechtsverbrechen.

Leider wurden die die Taten des Aggressors nicht aufgearbeitet, es wurde nichtmal eine Anklage vorbereitet. Obwohl nachgewiesenermaßen die Kriegsgründe erlogen waren.
Das Verbrechen der expliziten Bombardierung der Zivilbevölkerung ebenfalls nicht.

Der IStGh hat sich damals schon selbst demontiert. Wer soll den heute noch ernst nehmen? Ungarn tuts schonmal nicht.
Gericht heißt gleiches Recht für alle. Alles andere nennt sich höchstens Schauprozess.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.03.2023 11:06).

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