Ansicht umschalten
Avatar von Pearphidae
  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: Es gibt kein Völkerstrafrecht

Saul Goodmen schrieb am 25.03.2023 12:46:

Pearphidae schrieb am 25.03.2023 12:20:

Saul Goodmen schrieb am 25.03.2023 11:04:

Pearphidae schrieb am 24.03.2023 14:13:

Saul Goodmen schrieb am 23.03.2023 23:57:

Pearphidae schrieb am 23.03.2023 19:39:

Saul Goodmen schrieb am 23.03.2023 18:38:

Pearphidae schrieb am 23.03.2023 15:26:

Saul Goodmen schrieb am 23.03.2023 08:32:

Pearphidae schrieb am 22.03.2023 21:23:

Saul Goodmen schrieb am 22.03.2023 10:28:

Pearphidae schrieb am 21.03.2023 10:10:

Hagjo1 schrieb am 21.03.2023 06:48:

Ich bin der Achmed schrieb am 21.03.2023 05:28:

Völkerstrafrecht ist kein Recht, sondern Willkür, der eine Verlierermacht schutzlos ausgeliefert ist.

Diese Aussage, zusammen mit der Kritik des Artikels kann eigentlich letztendlich nur in die Forderung münden, dass auch internationale rechtsstaatliche Gerichtshöfe grundsätzlich und kategorisch nichts in der Weltpolitik zu suchen haben.
Eigentlich schade für die Menschheit, oder?

Eine solche Forderung gründet in der Resignation, vor diesem Strafgerichtshof nicht diejenigen zu sehen, die man nur zu gerne am Galgen baumeln sehen möchte.

Tatsächlich kann auch dieser Gerichtshof nicht tätig werden, wenn keiner Klage erhebt. Sollen doch diejenigen, die sich ständig darüber beschweren, X und Y sollten auch endlich verurteilt werden, diese Leute vor den Kadi zerren. Es steht jedem frei, die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes anzuerkennen.

Die USA haben angekündigt eigene Leute sogar mittels Gewalt dort rauszuholen, sollten sie angeklagt werden.
Die Ukraine die jetzt Klage eingereicht hat, erkennen den selbst nicht an.
So siehts doch aus.

Ihre Informationen sind falsch:

"Die Ukraine hat die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) aufgrund der Ereignisse auf dem Maidan und Russlands Annexion der Krim im April 2014 gemäß Art. 12 Abs. 3 des Statuts anerkannt. Russland selbst ist zwar also nicht Vertragspartei des Internationalen Strafgerichtshofs, dennoch kann der Ankläger des Gerichtshofs gegen russische Staatsangehörige wegen möglicher in der Ukraine seit 2014 begangener Völkerrechtsverbrechen ermitteln."

● https://www.lpb-bw.de/ukraine-kriegsverbrechen

https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Wie-der-Haftbefehl-gegen-Putin-dem-Voelkerstrafrecht-schaden-koennte/Re-Es-gibt-kein-Voelkerstrafrecht/posting-42443159/show/

Ein Link alleine stellt kein Argument dar. Sie müssen schon darlegen, auf welchen Inhalt dieses Links Sie Bezug nehmen.

speziell auf "nicht ratifiziert"

Auch diese Antwort akzeptiere ich nicht. Bitte geben Sie mindestens das betreffende Zitat soweit wieder, dass ich nicht einen Link aufrufen muss, um zu erfahren, was Sie meinen. Die Angabe eines Links ersetzt nicht die Darlegung Ihrer Meinung oder eines Arguments. Er kann stets nur als Nachweis der Quelle dienen, aus denen Sie Ihr Wissen bezogen haben.

Die Ukraine hat den Vertrag nicht ratifiziert. Damit ist der Vertrag weder rechtskräftig noch verbindlich.

Damit wären ihre Informationen falsch.

Spielt keine Rolle.

Wieso spielt das keine Rolle wenn der Ankläger sich selbst nicht den Regeln des IStGh unterordnet? Die Ukraine sagt für uns gelten dessen Regeln nicht, nur für die anderen !1!!

Wenn Sie nicht gleich in die Luft gehen sondern erst bis zum Bezug weiterlesen würden, könnten Sie die Gefahr eines Herzinfarkts deutlich reduzieren.

Schön wie sie sich um meine Gesundheit sorgen. Wobei !1!! steht nicht für Herzinfarkt.

Man wird Mittel und Wege finden:

"Da der ständige Internationale Strafgerichtshof im Hinblick auf das Verbrechen der Aggression im Fall des Krieges in der Ukraine nicht ermitteln kann, wäre es erforderlich, für die strafrechtliche Verfolgung dieses Tatbestands ein Sondertribunal, einen „Internationalen Strafgerichtshof für die Ukraine“ ins Leben zu rufen, ähnlich wie im Falle der Aufarbeitung der in den Jugoslawienkriegen begangenenen Völkerrechtsverbrechen.

Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten, um ein Sondertribunal zu errichten:

UN-Tribunal …
Hybrides Tribunal …
Mehrere Staaten errichten ein Tribunal…"
(aus o.g. Link)

Glauben Sie mir: Russland wird nicht ungeschoren davon kommen.

Leider wurden die die Taten des Aggressors nicht aufgearbeitet, es wurde nichtmal eine Anklage vorbereitet. Obwohl nachgewiesenermaßen die Kriegsgründe erlogen waren.
Das Verbrechen der expliziten Bombardierung der Zivilbevölkerung ebenfalls nicht.

Der IStGh hat sich damals schon selbst demontiert. Wer soll den heute noch ernst nehmen? Ungarn tuts schonmal nicht. Gericht heißt gleiches Recht für alle. Alles andere nennt sich höchstens Schauprozess.

Weil da wo ein Wille auch ein Weg ist. So ist es auch bei nationalen Rechts-Streitigkeiten. Es gibt sehr viele ungerechte Gerichtsurteile, die nur deswegen unkorrigiert bleiben, weil die Betroffenen ihre Rechtszüge nicht ausschöpfen. Das mag an Geld mangeln, weil man in jedem Fall erst vorfinanzieren muss oder auch an fehlendem Beistand liegen, weil es schon Kraft kostet, sein Recht über Jahre hinweg durchzustampfen. In elitären Kreisen bleiben solche Urteile so gut wie nie bestehen, denn da gesellen sich häufig auch einflussreiche Leute oder Medien hinzu, die ein Interesse an der Sache haben.

Im Fall der Ukraine können Sie davon ausgehen, dass es sehr viele einflussreiche "Kräfte" gibt, die jeden Hebel in Bewegung setzen, damit die Russen zur Verantwortung gezogen werden. Und die Klage wegen den verschleppten Kindern dürfte auch nur der Auftakt zu weiteren Klagen sein, die jede für sich eben so "wasserdicht" wie möglich vorbereitet werden müssen.

Sie müssen btw auch nicht den ganzen Thread immer wieder reinnehmen. nachdem wir den schon 3 mal gelesen haben.

Überlassen Sie es bitte mir selbst, was ich für notwendig erachte. Sie müssen den Vorlauf ja nicht jedesmal komplett durchlesen, wenn Sie ihn bereits keinnen.

Das macht ihr Ignorieren und Nichtbeantwortung der Fakten bzgl Einseitigkeit des IStGh nicht besser. Stattdessen immer wieder ihre Orakelei "Im Fall der Ukraine können Sie davon ausgehen ".

Ich habe versucht mit Ihnen sachlich-faktisch zu diskutieren und stehe jetzt wieder an jenem Punkt, an dem ich mit leider viel zu vielen Leuten ankomme: Sie haben die Ebene der sachlichen Diskussion verlassen und beginnen, mich persönlich zu beschießen.

Noch vor kurzem hätte ich ihnen dafür berechtigt eins vor den Latz gegeben, doch neuerdings kassiere ich schon für belanglose Begriffe Verwarnungen. Da ich also keine Möglichkeit mehr habe, mich gegen Ihre Angriffe zu wehren, bleibt mir nur, unsere Unterhaltung an dieser Stelle abzubrechen.

Gehaben Sie sich wohl.

Wobei ihnen auch irgendwie auffallen müsste, das es schon komisch ist wenn das einzige was dem IStGh strafrechtlich einfällt Adoption ist. Und dabei wird sich dann auf Ausagen aus Kiew gestützt, wo doch Kiew schon etliche hochrangige Leute entlassen musste weil deren Aussagen nachweislich selbst ausgedacht waren.

-kwt-

Bewerten
- +
Ansicht umschalten