nomore schrieb am 26.12.2018 01:08:
Die im Juni 2016 im Schweizer Internet-Portal "Reportagen" veröffentlichte Geschichte ist immer noch online. Die Redaktion von "Reportagen" teilte mit, man werden den Text - wie auch die vier andere Geschichten, die Relotius für "Reportagen" schrieb - "nachträglich noch einmal einem umfangreichen Faktencheck unterziehen und darüber informieren".
Auf das Ergebnis des vom Spiegel überprüften Faktenchecks über den von Relotius verfassten "Bericht" der Polizeireform in der Ukraine bin ich jetzt schon gespannt. Wenn sich herausstellen sollte, daß dieser Bericht einer Überprüfung der Fakten nicht stand hält, stellt sich weiterhin die Frage, ob der Spiegel einen Journalisten in die Ukraine schickt um einen neuen Bericht zu schreiben.
Der Spiegel hat, um dem Leser gegenüber eine neue Authentizität seiner Berichte glaubhaft darzulegen, zwei Möglichkeiten, an denen Spiegelleser ihre Entscheidung treffen werden:
1. Es erfolgt ein neuer authentischer Bericht über Journalisten, Polizei, Koruption usw in der Ukraine.
oder
2. Der Mantel des Schweigens und kein neuer Bericht.
Warum soll der Spiegel einen Beitrag, den ein Freier für ein anderes Medium geschrieben hatte, einem Faktencheck unterziehen? Und wie sollten die dafür benötigten Zitate rechtlich begründet werden?