Silece schrieb am 30.04.2024 19:22:
Für einen Journalisten ist leider alles was AR-15 ist erst mal mindestens ein Sturmgewehr, wenn nicht sogar ein "Maschinengewehr"
AR-15 ist war ursprünglich ein echtes Sturmgewehr, erst seit der Umrüstung auf Feuerstöße sieht es anders aus - wie nennt man sowas denn heutzutage eigentlich?
Eins ist klar: Auch ohne Dauerfeuer ist es immer noch eine militärische Angriffswaffe und in Privathand ohne ausdrückliche Genehmigung völlig illegal.
Das Waffenlager wäre damit illegal, aber das ist gar nicht mal der entscheidende Punkt.
Wichtiger ist, dass so ein Waffenlager bedeutet, dass da jemand mit einem Umsturz Ernst machen wollte. Und Umsturz ist in jedem Staat so illegal, dass es als Hochverrat geahndet wird.
Da ist also das Waffenlager nur ein Nebenpunkt in der Anklage, den der Staatsanwalt mitnimmt, aber viel wichtiger ist es als starkes Indiz für die Verurteilung wegen Hochverrat.
Außer sie (er)finden einen anderen Zweck, zu dem sie diese Waffenlager angelegt haben. Vorzugsweise einen glaubwürdigen; ich kann mir angesichts der sonstigen Indizien allerdings kaum etwas vorstellen, was da noch funktioniert.