DL5MHK schrieb am 02.05.2024 09:54:
Guckstu schrieb am 01.05.2024 11:15:
AR-15 ist war ursprünglich ein echtes Sturmgewehr, erst seit der Umrüstung auf Feuerstöße sieht es anders aus - wie nennt man sowas denn heutzutage eigentlich?
Feuerstöße sind Dauerfeuer und damit ein Merkmal von Vollautomaten.
Auch wenn's nur Dreiersalven sind?
Aber ich neige dazu, das auch als Vollautomat zu sehen, deshalb würde ich die AR-15 immer noch als Sturmgewehr sehen.
Aber dem hat der VP ja widersprochen, also habe ich mich mal darauf eingelassen und wollte schauen, was er dazu sagt, aber da kam nichts.
Diese sind in D für Zivilisten verboten und selbst in den USA nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erwerbbar (die nicht leicht erfüllbar sind). Was du meinst, ist Einzelfeuer. Das AR-15 ist kurz nach der Übernahme durch Colt als Halbautomat angeboten worden, wo einzelne Schüsse abgegeben werden, ohne die Waffe manuell repetieren zu müssen -> sog. Halbautomat.
Hm, ja, dann vielleicht kein Sturmgewehr.
Aber immer noch ein Militärgerät.
Eins ist klar: Auch ohne Dauerfeuer ist es immer noch eine militärische Angriffswaffe und in Privathand ohne ausdrückliche Genehmigung völlig illegal.
Das ist etwas verquer formuliert. In D is *jede* scharfe Schusswaffe ohne ausdrückliche Genehmigung völlig illegal, darunter auch solche, die z.B. in Österreich ab 18 Jahren völlig genehmigungsfrei verkäuflich sind, z.B. Schrotflinten und Repetierer.
Ich meinte eher "kriegt man nicht mal als Mitglied eines Schützenvereins legalisiert".
Ein AR-15 als Halbautomat ist in D als Jagd- und als Sportwaffe völlig legal erwerbbar, lediglich muss der Sportschütze im Gegensatz zum Jäger einen Bedürfnisnachweis von seinem Sportverband vorlegen.
Ist das dann kein Sturmgewehr mehr?
Und wenn es keins ist: Wie viel Aufwand wäre es, das wieder zum Sturmgewehr umzurüsten?