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  • DL5MHK

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Re: Am Schluss...

Guckstu schrieb am 02.05.2024 10:25:

DL5MHK schrieb am 02.05.2024 09:54:
Feuerstöße sind Dauerfeuer und damit ein Merkmal von Vollautomaten.

Auch wenn's nur Dreiersalven sind?

Auch dann. Ein Halbautomat kann prinzipbedingt nur Einzelfeuer. Alles darüber hinaus sind Vollautomaten, auch wenn sie aus Gründen der Munitionsersparnis 3er Salven anbieten (das Dauerfeuer also nach 3 Schuss gestoppt wird).

Aber ich neige dazu, das auch als Vollautomat zu sehen, deshalb würde ich die AR-15 immer noch als Sturmgewehr se hen.

Sorry, aber deine Neigung ist nun wirklich keine relevante Begründung für die Einstufung einer Schusswaffe.

Hm, ja, dann vielleicht kein Sturmgewehr.
Aber immer noch ein Militärgerät.

Nein, definitiv nicht. Die Halbautomaten sind auch keine Vollautomaten, die geringfügig modifiziert wurden und somit durch Austausch/Weglassen/Hinzufügen eines Teils rückbaubar auf Vollauto sind, sondern die sind echt komplett anders aufgebaut.

Ich meinte eher "kriegt man nicht mal als Mitglied eines Schützenvereins legalisiert".

Vollauto kriegst du in D nicht legalisiert, vielleicht als Waffensammler mit Sondergenehmigung, da bin ich grad überfragt, aber auf jeden Fall nicht als Sportschütze oder Jäger.
Bei Halbautomaten ist das anders, das geht völlig unkompliziert.

Ein AR-15 als Halbautomat ist in D als Jagd- und als Sportwaffe völlig legal erwerbbar, lediglich muss der Sportschütze im Gegensatz zum Jäger einen Bedürfnisnachweis von seinem Sportverband vorlegen.

Ist das dann kein Sturmgewehr mehr?
Und wenn es keins ist: Wie viel Aufwand wäre es, das wieder zum Sturmgewehr umzurüsten?

a) Halbautomat ist kein Sturmgewehr
b) wie oben schon geschrieben, die Halbautomaten sind nicht auf Vollauto umrüstbar.

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