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mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Kriminalisierung von Kriminalität

Bei den Straftätern von der LG wird nicht „Protest“ kriminalisiert sondern Kriminalität.
Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Täter der LG den Tatbestand zB der Nötigung verwirklicht haben.

Protestieren kann die LG so viel sie will, nötigen nicht.

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