Emrymer schrieb am 06.06.2023 13:24:
Und da stellt der Artikel nun eben fest: so klar ist das gar nicht, ob die Mitglieder der "Letzten Generation" überhaupt regelwidrig handeln.
Das nimmt der Autor an -rein subjektiv-, er stellt es nicht fest, aber wenn man genau hinschaut...
Unter anderem kommt §315b Abs. 1 Nummer 2 iVm Abs. 4 und 5 StGB in Betracht.(https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html)
Und da es sich um den Straßenverkehr handelt: StVO §1 Abs. 2.
(https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html)
Doch, doch. Die LG ignoriert geltende Regeln, und zwar massiv.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.06.2023 13:53).