Karyptis schrieb am 06.06.2023 10:32:
Bei den Straftätern von der LG wird nicht „Protest“ kriminalisiert sondern Kriminalität.
Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Täter der LG den Tatbestand zB der Nötigung verwirklicht haben.Protestieren kann die LG so viel sie will, nötigen nicht.
Ich hab seit geraumer Zeit eine Dashcam im Auto und am Rad.
Soll ich mal alle Autofahrer zur Anzeige bringen, die mich tagtäglich auf heftigste Weise nötigen? Da ist von Drängeln mit Lichthupe, mutwilligem Ausbremsen, Erzwungener Vorfahrt und Überholvorgängen mit 10cm Seitenabstand nun wirklich alles dabei..... Die Falschparker in Rettungs/Feuergassen oder dicken SUVs im Wald des Biosphärengebietes könnte man sich auch mal zur Brust nehmen.
Fahren dürfen Autofahrer soviel sie wollen.
Auf der Straße!
Nötigen und Mitmenschen gefährden nicht!
Ich kann den Klimaaktivisten nur empfehlen einfach mal völlig rechtsstaatlich jeden Autofahrer beim geringsten Vergehen anzuzeigen. So kleine Kameras kosten nicht die Welt.
DAS wäre doch Mal ein Aktionstag.
;)