Das ist nicht nur Nötigung, das ist auch "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" - §315b StGB.
Wenn jemand durch eine Blockade zu Schaden kommt auch Körperverletzung durch Unterlassen - §13 StGB.
Die Strafbarkeit durch Unterlassen gilt übrigens auch bei der Polizei, sollten diese die Hindernisse nicht schnellstmöglich beseitigen. Die Polizei befindet sich hier in der sogenannten Garantenstellung.