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  • Rainer-ich

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2014

und die Justiz das Notwehrrecht ausgehebelt

Leland Gaunt schrieb am 06.06.2023 18:08:

AlfonsV. schrieb am 06.06.2023 17:02:

Wo kommen wir denn hin, wenn Leute für einen vermeintlich 'guten Zweck' Straftaten begehen dürfen?

Sie haben es laufen lassen und angetrieben, bis der Unmut des Wahlviehs bedenklich wurde.

Und -- ZACK! -- wurde dem Spuk ein Ende gesetzt. Was nochmal beweist, daß es bis zu dem Zeitpunkt so gewollt war.

Es ist alles so ein widerliches Elend.

Wenn das Notwehrrecht nicht so ausgehebelt worden wäre, hätten wir keine Sorgen.
Wenn mich einer nötigt, z.B. in dem er sich vor mir festklebt, darf ich normalerweise mit angemessener (!) Gewalt mich davor wehren und den rechtswidrigen Zustand beenden. Soviele Autofahrer kommen immer zusammen um den Sitzblockierer wegzuzerren. Dies darf durchaus schmerzhaft werden, aber eben angemessen - also kein Kopfschuss, Gliedmaßenamputation - blaue Flecken, zerkratzte Haut darf durchaus sein.
Aber es wurde öffentlich getönt, dass niedrigschwellig darauf zu reagieren sei, z.B. durch Anruf bei der Polizei und die dann irgendwann den gesetzlosen Zustand beenden würden. Dass ich dadurch Stunden in meiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt sei ist hinzunehmen - das sehe ich anders! Ich würde sofort den Blockierer wegzerren! Und ich hätte kein schlechtes Gewissen....
Rainer
(der die Ziele durchaus gut findet, den Weg dahin nicht)

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