Die LG nutzt gezielt Engstellen im Straßenverkehr und setzt sich unmittelbar vor das Fahrzeug. Damit wird dem Fahrzeugführer jede Ausweichmöglichkeit genommen und ihm die Freiheit entzogen.
Ein Streik ist damit nicht zu vergleichen, der ist angekündigt und es besteht zum einen kein Anspruch auf Vertragserfüllung, zum anderen bestehen aber reichlich Ausweichmöglichkeiten. Daher ist ein Streik auch keine Nötigung.