Mit dem Herausziehen eines Teilaspektes aus den vergangenen 30 Jahren lässt ich sicher kein umfassendes Verständnis der verfahrenen Situation erreichen. Das war aber auch gar nicht Ihre Absicht?
Mit dem Herausziehen eines Teilaspektes aus den vergangenen 30 Jahren lässt ich sicher kein umfassendes Verständnis der verfahrenen Situation erreichen. Das war aber auch gar nicht Ihre Absicht?