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  • Taschenlampe

84 Beiträge seit 07.06.2023

Öffentliches Interesse

In der Vergangenheit gab es ja reichlich eingereichte Klagen gegen Regierungsmitglieder (Kohl,Merkel,Spahn,Lauterbach,.....), die vom Bundesverfassungsgericht abgeschmettert wurden.
Und das waren vielfach ordentliche und berechtigte Klagen.

Samt und sonders verweigert, u.a. mit einer gern genutzten Begründung vom BVerfGE:
Abgelehnt wegen fehlendem öffentlichem Interesse.

Von einem ordentlich demokratischen Verfassungsschutz hätte man (auch damals schon) Intervention erwarten müssen.
Passiert ist nix.

Offenbar haben die Bevölkerung und/oder die Medienanstalten nicht genügend "öffentliches Interesse" bekundet.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.07.2023 19:41).

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