Eine eigene Meinung darf der Behördenchef nur haben, wenn diese mit seinem Dienstherrn übereinstimmt.
Ja, genau so ist es und das ist auch völlig richtig so. Das ist im Beamtenstatusgesetz §30 Abs. 1 geregelt:
"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen."
Zu diesen "politischen Beamten" gehört auch der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Politische Beamte haben kein Mandat, um selbst Politik zu machen, sondern sie setzen die vom Kanzler und seinen Ministern vorgegebene um. Wenn sie das nicht können oder wollen, dann müssen sie gehen. Ihre Meinung dürfen sie gerne behalten - und gerade Maaßen lebt ja ganz gut davon, wie man hört.
Der Fall Maaßen zeigt höchstens, dass nicht jeder Fachbeamte, der glaubt der bessere Politiker zu sein, diese Selbsteinschätzung auch in durch Wahlerfolge untermauern kann. Maaßen scheiterte als Politiker in seinem Wahlkreis im Osten mit mehr als 10% Abstand zu dem SPD-Kandidaten. Seine Rolle als Oppositionsführer gegen Merkel innerhalb der Regierung war also reine "Anmaaßung".