auf_der_hut schrieb am 04.07.2023 22:05:
Eine eigene Meinung darf der Behördenchef nur haben, wenn diese mit seinem Dienstherrn übereinstimmt.
Ja, genau so ist es und das ist auch völlig richtig so. Das ist im Beamtenstatusgesetz §30 Abs. 1 geregelt:
"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen."
Zu diesen "politischen Beamten" gehört auch der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Politische Beamte haben kein Mandat, um selbst Politik zu machen, sondern sie setzen die vom Kanzler und seinen Ministern vorgegebene um.
Genau das ist meiner Meinung nach die grundlegende Fehlkonstruktion.
Der Verfassungsschutz, ebenso die Staatsanwaltschaften, haben nicht die Politik umzusetzen. Ihr "Dienstherr" ist das Grundgesetz und die sonstigen Gesetze.
Völlig richtig ist meiner Meinung nach, dass "(politische) Beamte kein Mandat haben, selbst Politik zu machen".