Ihr "Dienstherr" ist das Grundgesetz und die sonstigen Gesetze.
Selbstverständlich sind die politischen Beamten an Recht und Gesetz gebunden, wie die gesamte Regierung. Aber es ist nicht gewollt, dass die Fachbeamten eine Art "Nebenregierung" bilden und im Hintergrund die gewählte Regierung steuern anstatt umgekehrt.