Die AfD gilt in Teilen als "gesichert rechtsextrem" und damit verfassungsfeindlich. Was, wenn nicht die Beobachtung solcher Vereinigungen, sollte denn Aufgabe des VS sein? Dieser Auftrag bleibt völlig unabhängig vom Wahlerfolg der AfD bestehen. Das ist eine der Lehren aus dem Ende der Weimarer Republik, wo Antidemokraten mit Mehrheit die Demokratie abschafften. Das Ziel der Beobachtung könnte z.B. sein, Material für ein Verbotsverfahren zu sammeln. So lange es dafür nicht reicht, entsteht die widersprüchliche Situation, dass eine als verfassungsfeindlich geltende Partei nicht verboten ist und Wahlen gewinnen kann.
Insofern ist auch die Macht des Souveräns eingeschränkt. Er kann nicht durch Wahlen die Demokratie abschaffen. Bestimmte Kernelemente der Verfassung sind geschützt - dazu zählt z.B. die Unabhängigkeit der Justiz, die die AfD abschaffen will. Oder wie soll man die Drohung verstehen, man wolle Mitglieder der alten Regierung "vor Gericht stellen"? Das steht einer Regierung nicht zu. Und das ist nur ein Beispiel.