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Avatar von eeR4xoe9
  • eeR4xoe9

mehr als 1000 Beiträge seit 02.12.2014

Re: was soll der denn sonst machen

BVerfSchG §3: Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen...

Von politischer Einflussnahme steht da nichts.

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