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  • fuckup2

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Re: Das Friedensgebot in der UN-Charta und Artikel 51

Porcupine17 schrieb am 12.07.2024 08:59:

Es ist eben das Friedensgebot der UN-Charta, das ein Gewaltverbot einschließt – und nicht umgekehrt. So heißt es auch gleich am Anfang der Charta, dass es das Ziel der Vereinten Nationen ist, "den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren … und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen; …". (Artikel 1/1). Ähnliche Aufforderungen, Konflikte durch Verhandlungen beizulegen, finden sich mehrfach in der Charta.

Wenn es dieses Gewaltverbot in der UN-Charta gibt warum erlaubt dann Artikel 51 der gleichen Charta den Einsatz von Gewalt zur Selbstverteidigung? Das macht doch keinen Sinn. Es müsste dann doch eher lauten "Einsatz von Gewalt darf unter allen Umständen nur nach Beschluss des Sicherheitsrats erfolgen".

Die Opfer entwaffnen und dem Täter ausliefern?

Genau mein Humor.

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