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  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: Das Friedensgebot in der UN-Charta und Artikel 51

Porcupine17 schrieb am 12.07.2024 08:59:

Es ist eben das Friedensgebot der UN-Charta, das ein Gewaltverbot einschließt – und nicht umgekehrt. So heißt es auch gleich am Anfang der Charta, dass es das Ziel der Vereinten Nationen ist, "den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren … und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen; …". (Artikel 1/1). Ähnliche Aufforderungen, Konflikte durch Verhandlungen beizulegen, finden sich mehrfach in der Charta.

Wenn es dieses Gewaltverbot in der UN-Charta gibt warum erlaubt dann Artikel 51 der gleichen Charta den Einsatz von Gewalt zur Selbstverteidigung? Das macht doch keinen Sinn. Es müsste dann doch eher lauten "Einsatz von Gewalt darf unter allen Umständen nur nach Beschluss des Sicherheitsrats erfolgen".

Warum fragen Sie nicht auch danach, wieso die UN sogar militärische Einsätze beschließt, um bestehende Konflikte zu beruhigen? Ja, Sie haben recht, die Interpretation des Autors des Gewaltverbotes als ein absolutes, macht absolut keinen Sinn.

Ich hab viel Spaß mit Ansichten, die essentielle Aspekte ausblenden - wie hier das Gewaltverbot als Gebot zur Konfliktklärung - eben in der Situation vor einem Krieg.

Edit:
Wie mir leider zu spät auffiel hatte der Autor kein absolutes Gewaltverbot behauptet.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.07.2024 13:17).

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