Porcupine17 schrieb am 12.07.2024 08:59:
Es ist eben das Friedensgebot der UN-Charta, das ein Gewaltverbot einschließt – und nicht umgekehrt. So heißt es auch gleich am Anfang der Charta, dass es das Ziel der Vereinten Nationen ist, "den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren … und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen; …". (Artikel 1/1). Ähnliche Aufforderungen, Konflikte durch Verhandlungen beizulegen, finden sich mehrfach in der Charta.
Wenn es dieses Gewaltverbot in der UN-Charta gibt warum erlaubt dann Artikel 51 der gleichen Charta den Einsatz von Gewalt zur Selbstverteidigung? Das macht doch keinen Sinn. Es müsste dann doch eher lauten "Einsatz von Gewalt darf unter allen Umständen nur nach Beschluss des Sicherheitsrats erfolgen".
Dass es Gesetze gibt, die andere Gestze noch mal näher definieren/einschränken/etc ist absolut üblich. Wenn Sie z. B. auf der Strasse angegriffen werden wollen Sie ja auch nicht erst auf die Polizei warten und sich so lange verhauen lassen. Sie haben dann das Recht sich den Umständen ensprechend zu verteidigen. Wenn die Polizei dann aber da ist und Sie schützt, dann endet Ihr Recht Gewalt auszuüben, wenn Sie dann nich zuschlagen machen auch Sie sich schuldig.