hrwe schrieb am 11.09.2024 17:44:
2015 ging es vor allem um die gestrandeten Kriegsflüchtlinge aus Syrien. Die hatten sehr wohl einen Asylgrund und sind auch von der Bevölkerung gut empfangen worden.
Ließ Dir bitte die GFK in der Originalfassung, und nur in dieser stehen die Bedingungen wann jemand ein Flüchting ist drin, durch. In Deutschland können aktuell keine legalen Kriegsflüchtlingen auf dem Landweg ankommen – außer Ukrainer. Flüchtling ist man nur so lange bis man die Grenze zu einem Staat ohne Krieg überschritten hat. Da in keinem der Nachbarstaaten Deutschlands Krieg herrscht, kommen hier auch keine Flüchtlinge an. Nur Staaten als Mitglieder der UN haben das Recht bei anderen Staaten (z.B. Deutschland) anzufragen, ob sie Kriegsflüchtlinge übernehmen. Über diese Schiene läuft das im Rahmen der EU mit den Ukrainern.