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Avatar von Karl Sten
  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Es gibt bereits eine richterliche Entscheidung, denn ...

... auch ein Haftbefehl des Generalbundesanwalts muss durch einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof in Vollzug gesetzt werden.

Es wurden also bereits von 3 voneinander getrennten Instanzen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt und Ermittlungsrichter) geprüft, ob die Beweise ausreichend für einen Haftbefehl sind.

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