... auch ein Haftbefehl des Generalbundesanwalts muss durch einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof in Vollzug gesetzt werden.
Es wurden also bereits von 3 voneinander getrennten Instanzen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt und Ermittlungsrichter) geprüft, ob die Beweise ausreichend für einen Haftbefehl sind.