Schön geraunt, aber nur so als Fragen:
"Bislang hat lediglich der Inlandsgeheimdienst die Vermutung, der Mann habe ausländischen Interessen gedient; die Bundesanwaltschaft folgt dem."
Wer anders als die Spionageabwehr des zuständigen Geheimdiensts sollte denn in solchen Fällen ermitteln?
Ist es nicht der grundsätzliche Job von Staatsanwälten auf Grund einer Anzeige von Ermittlungsbehörden ein Verfahren zu eröffnen?
"Wie bei Geheimdiensten üblich – in Medien, aber selten erwähnt –, lässt sich das unabhängig nicht überprüfen. Journalisten und vor allem Politiker müssten jetzt auf Ermittlungsergebnisse oder gar gerichtliche Entscheidungen warten"
Seit wann lassen sich denn laufende Ermittlungen "unabhängig überprüfen"?
Und ja , es wird selten erwähnt dass Journalisten keinen Einblick in die Ermittlungsakten laufender Verfahren erhalten. Vielleicht weil man das als bekannt voraussetzt?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.04.2024 11:38).