Die Person sitzt in Untersuchungshaft. Es gibt also einen begründeten Anfangsverdacht. Bewiesen ist noch gar nichts und vor allem nicht "Richterlich"... Die formale Anklage erfolgt dann nach der Untersuchungshaft...
Die Person sitzt in Untersuchungshaft. Es gibt also einen begründeten Anfangsverdacht. Bewiesen ist noch gar nichts und vor allem nicht "Richterlich"... Die formale Anklage erfolgt dann nach der Untersuchungshaft...