Sowohl das Grundgesetz als auch die Weimarer Verfassung waren keine Verfassungen, das kann man daraus erkennen, das sie den Wesensgehalten von Verfassungen widersprechen. Was kennzeichnet denn eine Verfassung?
Verfassung ist die Gesamtheit der in einem Staate geltenden Rechtsgrundsätze, welche die Organisation der Staatsgewalt, die Rechte des Volkes und das gegenseitige Verhältnis beider Regeln.
Zitat Carlo Schmid
… Was heißt aber Verfassung? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. ...
Dementgegen sprechen Artikel 25 Grundgesetz:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Und Artikel 4 der Weimarer Reichsverfassung:
Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts.
Und beide Verwaltungsstrukturen, die der BRD, und die von Deutschland sind Besatzungsstrukturen.
Im Grundgesetz kann man das an den Artikeln 120 und 79 erkennen.
Für Artikel 120 GG:
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. ...
Für Artikel 79 GG:
… Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt. ...
Für Weimar sah es nicht besser aus: Artikel 178 Weimarer Verfassung vom 11. August 1919:
Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Januar 1919 sind aufgehoben.
Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft, soweit ihnen diese Verfassung nicht entgegensteht. Die Bestimmungen des am 28. Juni 1919 in Versailles unterzeichneten Friedensvertrages werden durch die Verfassung nicht berührt.
Anordnungen der Behörden, die auf Grund bisheriger Gesetze in rechtsgültiger Weise getroffen waren, behalten ihre Gültigkeit bis zur Aufhebung im Wege anderweiter Anordnung oder Gesetzgebung.
Aber nun zu den eigentlichen Problemen. Ich zitiere mal der Einfachheit halber wieder Carlo Schmid bei seiner berühmten Grundsatzrede zur Einführung des Grundgesetzes:
… Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer. ...
Aber mal zum eingemachten.
Zitat Dwight D. Eisenhower am 19. September 1945:
Militärregierung Deutschland-Amerikanische Zone
Proklamation Nr. 2Ich General Dwight D. Eisenhower, Oberster Befehlshaber der amerikansichen Streitkräfte in Europa erlasse hiermit folgende Proklamation:
Artikel 1
innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden; jeder Staat wird eine Staatsregierung haben. Die folgenden Staaten werden gebildet:Groß-Hessen
umfaßt Kurhessen und Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald. Unterlahn und Sankt-Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen:Würtenmberg-Baden
umfaßt die Kreise Aalen, Backnang, Böblingen, Crailsheim, Esslingen, Gmünd, Göppingen, Hall,Heidenheim, Heilbronn, Künzelsau, Leonberg, Ludwigsberg, Ludwigsburg, Mergentheim, Nürtingen nördlich der Autobahn, Oehringen, Stuttgart, Ulm Vaihingen, Waiblingen, den Landeskommissarbezirk Mannheim und die Kreise Bruchsal, Karlsruhe Stadt und Land und Pforzheim Stadt und Land:Bayern
umfaßt ganz Bayern, wie es 1933 bestand, ausschließlich des Kreises Lindau....
Doch damit nicht allein, das Selbe gilt auch für die anderen neu gegründeten Bundesländer auf Deutschen Bundesstaaten. Das ganze ist nicht völkerrechtlich Gedeckt, weil es gegen die HLKO verstößt. Und die HLKO gilt so lange, bis ein Friedensvertrag geschlossen wurde.
Die Feinde haben die Bundesländer erschaffen. NRW, Niedersachsen … Bayern, alles von den Feinden, dem feindlichen Militär völkerrechtswidrig erschaffene Verwaltungsgebiete die als Staaten bezeichnet werden. Und daraus hat man Wirtschaftsgebiete gemacht … die dann vereinigt … und im Grundgesetz Artikel 133 heißt es dann schließlich mit krönenden Abschluß:
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Was sagte Carlo Schmid noch mal so schön in seiner Grundsatzrede?
...
Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.
...
Das ist das Fundament auf dem die Bundesrepublik und auch die DDR ruht. Besatzungsrecht bis heute.
Und dafür läßt man sich auch einige Zungenbrecher einfallen … freiheitliche demokratische Grundordnung, … weil es eben keine Verfassung ist … Grundgesetz, weil es eben keine Verfassung ist. Und da kann man auch vom "Verfassungsrecht" reden wie man will, es ist kein Verfassungsrecht, weil es Besatzungsrecht ist. Und unter einer Besatzung gibt es nun mal keine Verfassung. Und auch keine freien oder demokratischen Wahlen. Es gibt keine Demokratie unter einer Besatzung. Daher das drum herumgeschwafel. Was soll man von Leuten halten, die sich für ein Rechtssystem aussprechen das Besatzungsrecht ist? Die dem Besatzungsrecht dienen und auf diesem Vereidigt sind? Denn die Bundesländer auf denen ja die BRD usw. usf. ruht sind ja vom den feindlichen Armeen auf Deutschem Boden als Verwaltungsstrukturen gegründet und als Staaten bezeichnet worden. So schnell wird man Staatenlos, wenn man sich für ein jeweiliges Bundesland oder den Bund vereidigen läßt. Denn wer oder was Deutsch ist, bestimmt völkerrechtlich nach wie vor das RuStAG.
Hier habt Ihr die Gründe, warum die BRD und Co. nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs (1871) sein können, aber (vom räumlichen Gebiet her) teilidentisch sind. Die gegenwärtige Verwaltung und alle im Bundesrat und Bundestag haben eben nicht die völkerrechtlichen Rechte um Friedensverträge abzuschließen, weil der Feind mit sich selbst keine Friedensverträge abschließen kann.
Sapere aude.