Ich zitiere aus dem "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" (vulgo: Ermächtigungsgesetz) vom 24. März 1933:
"Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird."