Geronimo 67 schrieb am 20.10.2020 14:12:
Keine Leitlinie fürs Leben, sondern beinhaltet Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.
In Verbindung mit Art 1 Abs 1 lässt sich eine verbindliche Leitlinie für den Staat ableiten, die nachweislich vernachlässigt wurde und wird, vielleicht weil den Menschen ihre Menschenwürde als empfohlene Leitlinie für's Leben und damit auch die aller anderen vernachlässigbar erschien.