Chef-Kommentar schrieb am 20.10.2020 10:11:
Die Verfassung zu brechen.
Es müßte sich doch nun wirklich langsam herumgesprochen haben, daß es so einfach nicht ist. Das Verfassungsgericht hat die Maßnahmen überprüft und festgestellt. daß sie Grundrechte einschränken. Es hat sie trotzdem für rechtens erklärt, mit der Begründung, daß der Schutz von Leib und Leben Vorrang hat. Das müßt ihr irgendwann auch mal akzeptieren. Das Infektionsschutzgesetz ist nicht erfunden worden, um die Demokratie abzuschaffen, sondern um die unkontrollierte Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern.