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mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.2010

Das stimmt ja so nicht.

Ich zitiere aus dem "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" (vulgo: Ermächtigungsgesetz) vom 24. März 1933:

"Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird."

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