HeliosMaximus schrieb am 20.10.2020 09:01:
dann stellt sich die Frage, ob der Tatbestand erfüllt ist, wonach jedermann nach Art. 20 Abs.4 GG zum Widerstand berechtigt ist.
Ist. Aber rechte Verschwörungtheoretiker sind ja nicht jedermann. Außerdem wird das GG nur noch als teures Toilettenpapier hergenommen.
Kann ja nicht jeder Beamte mit dem Grundgesetz unterm Arm rumlaufen.