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Avatar von rebzilla
  • rebzilla

mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.2001

So schwer ist das doch nicht zu verstehen ...

Es gibt nur einen Staat, und das ist (umgangssprachlich das Kaiserreich) das 2. Deutsche Reich. Alles andere hat völkerrechtlich keinen Bestand. Die Besatzungsmächte haben völkerrechtswidrig, entgegen der völkerrechtsverbindlichen HLKO auf dem Staatsgebiet des 2. Deutschen Reiches die Bundesländer gegründet, und mit den Bundesländern dann die BRD. Da interessiert dann auch keinen die Rechtsgrundlage des Grundgesetzes, weil es milirärisches Besatzungsrecht ist.

Deutsches Recht ist das Recht des 2. Deutschen Reiches. Das versuche ich die ganze Zeit durch Nachweise zu erklären. Wenn die Grundlagen der Bundesländer und dann die Grundlage der BRD usw. usf. schon falsch ist, dann braucht man darauf auch nicht aufbauen und auch nichts zu ändern. Dann muß man die Kröte schlucken und ins Kaiserreich zurück. Doch alles Deutsches Recht beruhte auf Preußischem Recht, welches das fortschrittlichste in der Welt war. Und da gab es dann auch keine "Auslegungssache" im Recht. Nicht das die "Spitzbuben" in den Talaren dann nach eigenem Gutdünken (so wie heute) verfahren konnten.

Ja, dann habe ich als Preußin erstmals kein Wahlrecht. Doch das wird sich sehr schnell ändern. Ich gehe davon aus, das ich sehr schnell ein aktives und passives Wahlrecht in Preußen bekommen werde.

Sapere aude.

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