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Avatar von attacy
  • attacy

134 Beiträge seit 15.06.2010

zermürbend

Sehr wichtig ist, dass Einschränkungen, die auf einer Verordnung oder einer Verwaltungsverfügung beruhen, durch jedes Gericht aufgehoben werden können. Da muss man nicht erst den Weg nach Karlsruhe antreten.

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Die Verschärfungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes und die unbestimmten Verordnungsermächtigungen gelten auf eine unbestimmte Zeit weiter, solange der Deutsche Bundestag die oben angebende Feststellung nicht aufhebt. Folglich ist kein Ende absehbar, weder zeitlich noch inhaltlich.

Hoffentlich wird mit Hilfe der Judikative der Wahnsinn weiter Stück für Stück "zerschossen" und ad absurdum geführt. Oder eben mit einer "weapon of mass destruction" à la Dr. Fuellmich...

So oder so. Dabei wird etwas kaputt gehen...

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