Ist es nicht so, dass das Völkerrecht die Möglichkeit zur Intervention einräumt, wenn in einem Land Gewalt angewendet wird und die (Ex-)Regierung um Hilfe bittet?
Und dass es keine Verpflichtung zur Hilfeleistung gibt?
Tatsächlich kann also jeder Staat frei entscheiden, ob er „helfen“ möchte oder nicht.