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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Kriegsverbrechen und Zivilisationsbruch

Ich verstehe die Logik hinter dieser ganzen Argumentation nicht.

So ein Sondertribunal orientiert sich ja am Strafrecht. Ich bezweifle, dass es in irgendeinem Straffrecht weltweit eine Paragrafen gibt in dem es sinngemäß heißt: "Die Eröffnung eines Hauptverfahrens ist rechtswidrig, wenn der Beschuldigte nachweisen kann, das in der Vergangenheit andere Täter für vergleichbare Taten nicht bestraft wurden".

Die Überschrift des Artikels ist irreführend, weil vor dem IStGH Personen und nicht Staaten angeklagt werden.

Wenigstens stellte die NATO damals eine klare und erfüllbare Forderung, nämlich die Unterschrift unter einen vorher fertig ausgehandelten Vertrag. Als die vorlag, hörten die Angriffe sofort auf. Was ist die konkrete Forderung Russlands, um die Angriffe gegen Zivilisten in der Ukraine einzustellen? Sind die Attacken z.B. auf die Infrastruktur und auch die anderen Kriegsverbrechen hier nicht vielmehr Bestandteil eines umfassenden, völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, bei dem es um territoriale Forderungen Russlands an die Ukraine geht, während die NATO-Bomben auf Serbien zumindest indirekt der Durchsetzung des UN-Mandats im Kosovo dienten?

Ich will das Vorgehen der NATO überhaupt nicht rechtfertigen und war selbst seinerzeit auf der Straße vor der US-Botschaft. Aber wirklich vergleichbar sind die beiden Fälle m.E. nicht. Und selbst wenn sie es wären, würde auch das die russischen Verbrechen nicht straffrei stellen. So wie es hier rüberkommt ist es einfach nur eine billige Ausrede, um nicht zur Verantwortung gezogen zu werden.

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