DDR-Bürger schrieb am 04.12.2022 07:02:
Im Gegensatz dazu gehören Frankreich, Deutschland und die gesamte EU zu den Vertragsparteien, die das Gericht durch Ratifizierung eines entsprechenden Vertrags anerkennen.
Nur auf dem Papier.
Das sog. "Kriegsverbrechertribunal" ist nämlich nicht zuständig, wenn der Kriegsverbrecher aus dem Wertewesten kommt, also aus einem "Rechtsstaat".
Haben die Erfinder so mit eingebaut...So kann der rechtsstaatliche Staatsanwalt das Verfahren kommentarlos einstellen und man wird vom Oberst zum General befördert. (oder so ähnlich)...
Nun ja. Recht ist immer eine Form von Macht. Die Macht gestaltet das Recht nach ihren Bedürfnissen.
Natürlich werden wir uns nicht selbst verurteilen.
Wer macht das schon?