Der so Adressierte zeigte sich schockiert. Streeck beanstandete die Twitter-Kampagne, weil mit dem Hashtag "zu meinem Ableben oder sterben mit mir aufgerufen wird". Dies sei ein Beispiel, "wie groß der Hass und die Diffamierung im Netz geworden ist".
Aber Herr Streek, die Gefahr kommt doch von Rechts. Das sagen die doch immer in den Nachrichten, und deshalb muss es auch eine Falschmeldung sein, wenn in den News Blogs berichtet wird, dass gestern die friedlichen Maßnahmengegner von gewaltätigen Schergen des Systems im Antifa Kostüm (im Neusprech: Gegendemonstranten) angegriffen wurden.
Der Fakedemie fällt unsere gesamte freiheitliche Lebensweise, wie sie im GG festgeschrieben und jedem Bürger garantiert ist, zum Opfer.
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Wer z.B. Homeoffice macht hat damit seit einer neuesten Gesetzesänderung die Unverletzlichkeit seiner Wohnung aufgegeben, wie sciencefiles und nicht Telepolis berichtet.
Im Artikel "Insgeheime Gesetzesänderung: Homeoffice setzt Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft" wird der neu formulierte Paragraph der Arbeitsschutzgesetzes wie folgt wiedergegeben:
§22 ArbSchG, Befugnisse der zuständigen Behörden:
“(2) Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, zu den Betriebs- und Arbeitszeiten Betriebsstätten, Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen ..
Zwar heisst es einerseits ..
Wenn sich die Arbeitsstätte in einer Wohnung befindet, dürfen die mit der Überwachung beauftragten Personen die Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ohne Einverständnis der Bewohner oder Nutzungsberechtigten nur treffen, soweit sie zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich sind.
.. aber andererseits auch ..
Die auskunftspflichtige Person hat die Maßnahmen nach den Sätzen 1, 2, 5 und 6 zu dulden.Die Sätze 1 und 5 gelten entsprechend, wenn nicht feststeht, ob in der Arbeitsstätte Personen beschäftigt werden, jedoch Tatsachen gegeben sind, die diese Annahme rechtfertigen. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.”
.. und solche "Tatsachen die eine Annahme rechtferigen" lassen sich doch wohl jedezeit finden. Wohl deshalb hat die Politk Homeoffice zur Pflicht gemacht.
Fazit: Wer Homeoffice macht muss die Durchsuchung seiner Räume sowieso dulden, bei denen die es nicht tun reichen "Tatsachen die eine Annahme rechtferigen", also bloße Vermutungen dass in einer Wohnung gearbeitet wird, um notfalls die Wohnungstür aufzustemmen.
Eine weitere von den vielen Unglaublichkeiten, die im Schatten der täglichen Panik-Meldungen unter dem Radar durchlaufen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.03.2021 10:57).