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  • salami-taktik

mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.2001

Damals hatten die an der Uni eine einfache Idee um Einwegbecher zu vermeiden:

... mit Einwegbecher kostete der Kaffee im Unicenter gleich 1 Mark mehr. Brachte man seine eigene Tasse mit sparte man sich den Aufpreis und bekam bei entsprechend großem Becher sogar regelmäßig mehr Kaffee eingeschenkt.^^ Ja genau diesen Edelstahlbecher habe ich heute noch.

Dieses Modell kann man doch weiterführen:
Fleisch, Käse, Milch, Wurst, etc. MÜSSEN an Kunden mit mitgebrachten Behältnissen (der berühmte "Henkelmann", die Brotdose, die Milchkanne, etc.) billiger abgegeben werden, als an Personen die "inklusive Einwegverpackung" erwerben. Oh ja das geht - siehe etwas weiter unten(*)...

Genauso wie damals der Gesetzgeber (nach einigen tödlichen "Disco Unfällen" - ehrlicher m.E. wohl als Alkohol Unfälle zu bezeichnen) auch verlangt hat, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk zum Preis des Bieres oder billiger angeboten werden muss - weil damals Bier in Discotheken und Kneipen wirklich billiger war als Wasser.

(*)Gegen die überall - sogar im Wald und erst recht an jeder Autobahnabfahrt zu findenden Verpackungsmüll gibt es ein einfaches Mittel, welches automatisch die verantwortlichen Firmen für den Müll mit ins finanzielle Engagement bringt: eine Pfandpflicht für JEDE Verpackung. Und zwar so hoch, dass niemand mehr seinen Müll wegwirft.

Nehmen wir als Beispiel mal 5 Euro für jedes einzelne Fitzelchen (ja da denke ich an z.B. an gewisse Süssigkeiten wo eine Folie um einen Karton herum ist in dem in einer Plastikschale dann auch noch einzeln verpackte Pralinen stecken) ja bei solch einer Schachtel Pralinen wären wir dann, bei einem Inhalt von 20 einzeln verpackten Pralinen, bei 23 Mal 5 Euro. Na wer schmeisst die nun 115 Euro wertvolle Verpackung noch achtlos in die Autobahnabfahrt?

Und natürlich auch bei den Zigaretten: 5 Euro für die Folie außen, 5 Euro für das Papier/den Karton, 5 Euro für die Silberfolie und 5 Euro für jede Kippe, da der Filter aus Plastik (Vinylacetat) besteht und nicht verfault. Und schon schmeisst niemand mehr seine Kippen achtlos weg - er bekäme ja für eine 20er Schachtel schon 115 Euro Pfand zurück.

Und bei 10 bis 50 Euro Pfand für eine typische Bestellung beim Burgerbrater landen auch keine hässlichen Verpackungen von McBurger und Co mehr auf der Strasse.

Natürlich wäre dieser Beispieltarif steigerbar - insbesondere Verpackungen die nicht recyclebar sind (Verbundstoffe) oder eben Zigarrettenkippen, oder besonders aufwendige Verpackungen die nicht dem Schutz des Produktes an sich dienen, sondern nur der Dekoration, bzw. der optischen Aufwertung eines Produktes (ich denke da gerade an Parfüm Verpackungen, wo jede Flasche in einem Karton mit Folie drumherum ist und auch noch eine samtene Auskleidung des Kartons das Recycling verunmöglicht. Diese dienen nur der Optik um die "Hochwertigkeit" des extrem überteuerten Alkohols mit ein paar Prozenten Duftölen und anderen Aromen darin, zu suggerieren. Zum Schutz der enthaltenen Flüssigkeit benötigt man wohl kaum Verpackungen wie zB die von Frau Grandes Parfum, oder die von einem Herrn Rabanne als "Fame" bezeichnete Flasche Parfüm.
Bei einem solch exklusiven Tröpfchen mit einem Literpreis von über 1200 Euro - also da kann es doch der Kunde verkraften einem etwas höheren Tarif zu hinterlegen - sagen wir 50 Euro pro Verpackungsteil.

Das Pfand kriegt der Kunde ja auch zurück - es belastet "nur" den Hersteller und den Händler. Und genau auf diese soll ja Druck ausgeübt werden, nämlich Druck ihre überflüssigen Verpackungen einfacher und sortenreiner und damit viel leichter recyclebar zu machen, oder besser noch auf Mehrwegverpackungen oder Nachfüllstationen zu setzen.
Natürlich gehört in so ein Gesetz auch hinein, dass sich weder der Handel noch der Hersteller die Kosten für das Pfandhandling von bisher unbepfandeten Verpackungen (wie zB Parfüm) vom Kunden durch höhere Preise "zurückholen" dürfen, sondern es sich bei der Abgabe ausdrücklich um eine Lenkungsabgabe handelt und daher auf jeden Fall aus den Gewinnen der Händler und vor allem der Hersteller bezahlt werden muss, um dadurch Druck auf diese auszuüben jede vermeidbare Einwegverpackung auch wirklich zu vermeiden, weil es ihnen (nicht dem Kunden) sonst finanziell erheblich schlechter gehen wird. Dem Kunden geht es bei diesem Modell nur schlechter, wenn er weiterhin seinen Verpackungsmüll wegwirft an Stelle ihn zum Händler zurück zu bringen. Und der extra Aufwand des zurückbringens steigert auch noch das Bewusstsein über den eigenen Konsum - da hat auch der Kunde etwas davon, denn er konsumiert bewusster und hat ein ganz tolles Gewissen.

Und da die Industrie ja seit dem gelben Punkt bzgl Recycling uns "einen vorlügen darf" (und Tetrapacks zB als recylefähig bezeichnen darf, was diese aber praktisch nicht sind - aber fleissig das sog. "thermische Recycling" als Ausrede hernimmt) kommt auf solche Verpackungen eben -nach einem kleinen Test- noch eine kleine Sonderabgabe in Höhe des Pfandes drauf. Wir nehmen die Hersteller beim Wort und die sollen ihr Recycling vorstellen und entsprechende Quoten vorlegen (aka 100 Mio Filterzigaretten/Kaffeekapseln verkauft, nur 1 Mio eingesammelt). Schafft der Hersteller ein vollständiges Recycling wird diese Sonderabgabe zurückerstattet. Schafft er kein 100% stoffliches Recycling kriegt er nur die Hälfte wieder. Schafft er unter 80 Prozent gibt es nichts.

Die Abgabe wäre vom Hersteller/Inverkehrbringer natürlich vollständig vorab(!) zu bezahlen und zwar vorab, bevor das Produkt ins Lager/Ladenregal gestellt/verkauft/in die BRD geliefert werden darf. (Damit nicht zufällig nachher kein Geld mehr in der BRD da ist und alle Gewinne in das Double Dutch Irish Sandwich amazonisiert... ähhh veräppelt... ähhh vergoogelt... winzigweich gemacht... ach nein: verschoben werden konnten, oder eine völlig überraschende Insolvenz es dem armen, armen Luxusartikelhersteller nachträglich unmöglich macht diese Extra Abgabe zu entrichten.)

Fun Fact:
Ich würde diese Extra Abgabe auch konsequent "Umwelt-Arschloch-Abgabe" nennen - wenn dann eine Firma dagegen klagt, weil sie ihre überteuerten Dufttwässerchen, etc. auch gerne weiter besonders unnütz... ähhh edel verpacken muss, um Hochwertigkeit und Luxus vorzutäuschen- dann kann man konseqent sagen, dass da jemand gegen die Umwelt-Arschloch-Abgabe klagt, weil er offensichtlich davon betroffen ist. ^^

(*) Aber ja mal zurück zu ernstgemeinten Teil: wenn der Gesetzgeber will dann kann er das auch gerichtsfest verabschieden. Ja sogar eine "erdrosselnde Abgabe", auch Lenkungsabgabe genannt wäre m.E. juristisch durchzusetzen. (Ob auch politisch... tja wohl eher nicht.) Es kommt nur auf die Begründung an und da gibt es doch einen einfachen "Kniff": Man sucht sich ein enorm wichtiges Verfassungsgut raus und will dies schützen. Hier: Schutz der körperlichen Unversehrtheit gem. Art 2 Abs 2 GG (Mikroplastik ist gesundheitsschädlich und die meisten Plastik-Verpackungen werden im Laufe der Zeit zu Mikroplastik wenn sie nicht 100% sicher entsorgt werden). Immerhin: mit Art 2 Abs 2 GG und dem darauf "aufbauenden" Infektionsschutzgesetz kann man völlig unschuldige Personen sogar gegen deren Willen in einer geschlossenen Einrichtung festhalten, um die weitere Ausbreitung einer Krankheit einzudämmen - und dies obwohl sie auch nur Opfer einer Infektion geworden sind (also, im Gegensatz zu einer in Strafhaft untergebrachten Person, selbst noch nicht einmal irgend etwas verbotenes getan haben).

Oder anderes Beispiel: die insbesondere in der BRD verpönte sog. "grüne Gentechnik". Der Grossteil der Forschung wanderte in die USA ab, da es dort weniger Verbote gab. Praktisch ist der Anbau vieler Sorten immer noch verboten - auch da konnte der Gesetzgeber quasi ein praktisches Totalverbot aufbauen. (Welches nun nach Zulassung einiger GVO in der EU doch wieder aufgeweicht wurde - aber anfangs in den 1980ern waren zB alle Freilandversuche und erst recht der kommerzielle Anbau komplett verboten.) Auch hier der offizielle Grund: Schutz der Natur und vor allem Schutz der Volksgesundheit und der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen.

Unter uns Betschwestern/Brüdern:
Der damals wie heute wirkliche Grund ist und war: "Unsere Bevölkerung will es partout nicht und geht auf die Barrikaden." dieser (politische) Grund zählt aber als juristische Begründung wenig - im Sprachgebrauch der Juristen: "hält nicht".)

Das tolle an dem offiziellen Grund: der Schutz der Volksgesundheit im allgemeinen und der körperlichen Unversehrtheit im einzelnen ist nach ganz herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung des BVerfG (siehe zB zuletzt die Urteile/Beschlüsse zur sog. Bundesnotbremse, wo dies erneut bestätigt wurde) ein ÜBERRAGEND wichtiges Rechtsgut.

Ich will jetzt hier nicht in die Tiefen der Grundrechtsabwägung einsteigen, aber soviel sei gesagt: Art 2 II GG kann selbst so ziemlich alle anderen Grundrechte einschränken (nur die Menschenwürde in Art 1 I GG nicht) aber selbst kann Art 2 II GG nur durch gleichrangiges Verfassungsrecht eingeschränkt werden. "Praktische Konkordanz" und so. Ein Jurist nennt so etwas ein schrankenloses Grundrecht. Kurz: Art 2 II GG ist sozusagen ein 12kg Vorschlaghammer.

Auf Basis dieser Norm können ganze Branchen, ganze Geschäftsfelder verboten werden. Ohne das die Betroffenen da wirklich etwas gegen machen könnten. Ja klagen könnten Sie - und verlieren. Höre ich da Widerspruch? Na dann gründen Sie doch mal einen Verband zum Anbau von papaver somniferum, weil sie die roten Blüten so toll finden und die Stengel gerne ausgehöhlt als Bio Strohalme verkaufen möchten. Aber selbst wenn Sie sich verpflichten videoüberwacht niemals die Pflanzen anzuritzen um deren giftigen Saft zu fördern - nein der Anbau ist verboten. Ja genau - fast die ganze "Branche" des Drogenanbaus (bis auf Alkohol und Tabak) ist - trotz der unbestreitbar hohen Arbeitsplatzpotentiale im Kokain und Schlafmohnanbau und der erheblichen möglichen finanziellen Erträge verboten.

Auf Seiten der betroffenen Umweltschweine... ähhh die Unternehmen die zu viel Verpackungsmüll produzieren, greifen hingegen nur deren Grundrechte aus Eigentum Art 14 GG und Berufsfreiheit Art 12 GG. Dummerweise für die Umweltsau-Unternehmen sind diese Grundrechte nicht schrankenlos, wie schon ein kurzes Durchlesen der entsprechenden Artikel selbst zeigt: bei Art 14 GG ist dies der berühmte Abs 2 der sagt "Eigentum soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" und bei Art 12 GG ist es auch der Absatz 2 der gleich mal von einer allgemeinen Dienstpflicht redet. Tja Artikel 12 und 14 sind eben nur Freiheitsrechte MIT Gesetzesvorbehalt - also eben erheblich schwächer als der Artikel 2 Abs 2 GG. Um im Hammerbeispiel zu bleiben: Sie sind nur Maurerfäustel.

Sorry aber mit so einer Vorlage im Grundgesetz da müsste es schon Vorsatz sein, ein Anti-Umwelt-Arschloch-Gesetz so hinzukriegen, dass es nicht vor dem BVerfG "hält".
Sprich: da müsste dann schon wieder die CSU ran, um erneut ein Gesetz "versehentlich" total stümperhaft so zu formulieren, dass es nicht vor dem BVerfG und danach dem EUGH hält. Kurz: 12kg Vorschlaghammer schlägt Maurerfäustel, wenn er auch nur einigermaßen korrekt verwendet wird.

So damit wäre das Thema für die BRD Gesetzeslage durch. Rein national betrachtet wäre esm.E. wie ein Elfmeter mit einem Kleinkind als Torwart. Aber: es gibt da ja noch supranationale Organisationen deren Mitglied die BRD ist.

Also: was ist mit der EU? Tja da käme natürlich eine Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit gem Art 28ff EUV in Betracht. Aber auch da gibt es offenbar Möglichkeiten wie man am Beispiel des damaligen "Khat Schmuggels" nach Dänemark sehen kann. Eine Droge, die Khat Blätter, war in der BRD damals noch legal in Dänemark jedoch schon verboten. Da haben Khat Händler ahnungslose Leute mit grossen Paketen über die Grenze geschickt und die haben ganz schön dumm geguckt wenn sie erwischt wurden.

Man sieht also, dass es - trotz Warenverkehrsfreiheit - sehr wohl Produkte gibt die ich eben doch nicht "einfach so" von einem in ein anderes EU Land verkaufen oder transportieren darf.
Oder Beschränkungen der Vertriebsform, wie zB Medikamente, die im EU Ausland "einfach so" im Supermarkt gekauft werden können - in der BRD aber apothekenpflichtig sind. Auch hier der angegebene Grund: Schutz der Volksgesundheit. (Die eventuell in Wirklichkeit dahinter möglichweise steckende Lobbykohle der Apotherlobby dient wohlweislich zumindest offiziell nicht als Begründung, da sie wohl nicht "halten" würde vor dem EUGH.)^^

Auch gibt es heute ja bereits Unterschiede in den Verpackungen wie z.B. die deutschen 0,7 Liter Standard Mineralwasser Pfandflaschen, die es im EU Ausland auch nicht gibt. Offenbar sind selbst solche "Kartelle" (mehrere Anbieter haben sich auf die gleiche Verpackung geeinigt und nutzen den Pool der Flaschen gemeinsam) völlig in Ordnung - wenn nur die Begründung stimmt.

Worauf die EU (vor allem die EU Kommission) natürlich achten wird, ist dass inländische Umwelt-Arschloch-Firmen genau hart rangenommen werden wie Umwelt Arschloch Firmen aus der restlichen EU).

So wie ja auch die Autobahn Maut problemlos "durchgegangen" wäre, hätte man nur auf die Entlastung der deutschen Autofahrer durch eine vorab angekündigte(!) (wie blöd kann man sein?) Entlastung bei der KFZ Steuer verzichtet. Neeee, neeee, neee... schlau (also schon mal nicht aus der CSU) wäre es gewesen erst die KFZ Steuer zu senken und dann 1 bis 2 Jahre später ganz zufällig und natürlich vööööölllig unabhängig davon die Maut einzuführen (oder eben anders herum erst die Maut einführen, dann 2 Jahre später die natürlich völlig davon unabhängige Senkung der KFZ Steuer).

Ich denke auch dort gilt: wenn der deutsche Gesetzgeber nur wirklich wollte, dann ließen sich auch hier wasserdichte Regelungen finden, die auch vor dem EUGH "halten" und die trotzdem genau die richtigen Firmen ganz ganz böse erwischt.

Somit lässt sich zusammenfassen: wenn der Bundestag und der Bundesrat nur wollten, dann können sie den entsprechenden Konzernen ordentlich auf die Finger klopfen. - Dank Artikel 2 Abs 2 GG als "Basis" kann dieser Hammer dann auch durchaus mit der Kraft von mehreren Milliarden Tonnen ähhh Euros auf die zartbesaiteten Managerhände fallen. Ja selbst eine "erdrosselnde Abgabe" die den Vertrieb von Einwegverpackungen wirtschaftlich gesehen praktisch verunmöglicht, oder sogar ein komplettes Totalverbot jeder Einwegverpackung, wo es nicht unbedingt medizinisch oder technisch absolut notwendig ist, wäre m.E. gerichtsfest (BVerfG und EUGH) möglich.

salami taktik

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