pewoo schrieb am 14.06.2023 10:46:
Warum die künstliche Aufregung?
Noch ein paar Fakten:
- Die Zeitung zahlt für die Artikel.
- Die Zeitung kann aussuchen, welche Artikel sie publiziert.
- Die Zeitung kann die Reporter aussuchen.Warum auch nicht?
Nein, so einfach ist es nicht.
Die Taz kauft ein Werk, denn das ist ein Artikel.
Wahrscheinlich kauft sie nicht mal das Werk, sondern das Recht, dieses zu veröffentlichen, und evtl. einen Exklusivanspruch auf Veröffentlichung in bestimmten Ländern.
In jedem Fall darf die Taz nicht den Sinn des Artikels verändern, sie darf ihn kürzen, sie darf ihn auch gendern zum Beispiel, all das ist völlig ok.
Wenn aber der Inhalt des Werks geändert wird, wird es problematisch.
Denn nun behauptet die Taz, der Journalist vor Ort hätte etwas dokumentiert, was er nicht dokumentiert hat. Sie zitiert auch die Interviewten falsch, was potentiell deren Rechte verletzt.
Die Taz hätte den Text nehmen und daraus einen eigenen Artikel schreiben können. Darin hätten dann Interpretationen der Taz, wie die Angst der einen Frau, stehen dürfen, allerdings nicht als Zitat, wenn es nicht gesagt wurde.
Akzeptabel wäre:
>> Sie drückte ihre Angst so aus: "...."
Wenn eben ein Autor der Taz über dem Artikel stehen würde. Denn Aranzadi hat das eben nicht geschrieben, und deshalb kann die Taz es nicht in seinem Namen sagen. Dieses Recht hat sie nicht erworben. (Sonst könnte die AfD einen Artikel von Baerbock kaufen, und darin die Forderung nach mehr Abschiebungen unterbringen, oder die Grünen von Frau v. Storch, und sie sich darin für LGBTQIA+-Rechte kämpfen lassen. Oder wie auch immer man wem schaden will.)
Alles was du schreibst, ist richtig, beinhaltet aber nicht das Recht, im Namen eines Autors Aussagen zu treffen, die dieser nicht getroffen hat. Das, was veröffentlicht wird, muss inhaltlich dem entsprechen, was gekauft wurde