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  • pewoo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

Re: Frontverweigerung = 10 Jahre Haft, Befehlsverweigerung = 10 Jahre Haft

gaierwally schrieb am 21.09.2022 16:27:

Der Italienische Hengst schrieb am 21.09.2022 16:23:

Putin wird dieses ganz frische Gesetz wohl mit großen Bauchschmerzen unterschreiben müssen.

yo

Hm, du meinst, bei uns gibt es im Wehrstrafgesetz für solche Vergehen Sonderurlaub oder was?

Ja.
Ein imperalistischen Angriffskrieg wie ihn Russland fuehrt, ist nach dem deutschen Grundgesetzt naemlich verboten:

Art. 26 Abs. 1 GG:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

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