pewoo schrieb am 21.09.2022 17:07:
gaierwally schrieb am 21.09.2022 16:27:
Der Italienische Hengst schrieb am 21.09.2022 16:23:
Putin wird dieses ganz frische Gesetz wohl mit großen Bauchschmerzen unterschreiben müssen.
yo
Hm, du meinst, bei uns gibt es im Wehrstrafgesetz für solche Vergehen Sonderurlaub oder was?
Art. 26 Abs. 1 GG:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Wenn Deutschland dies nur in der Vergangenheit immer konsequent angewendet hätte. Das Grundgesetz ist gut. Aber mittlerweile hat man das Gefühl, es sei wie das BGB: Auslegungssache...