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  • gaierwally

627 Beiträge seit 08.03.2022

Re: Frontverweigerung = 10 Jahre Haft, Befehlsverweigerung = 10 Jahre Haft

badejunge schrieb am 21.09.2022 17:19:

pewoo schrieb am 21.09.2022 17:07:

gaierwally schrieb am 21.09.2022 16:27:

Der Italienische Hengst schrieb am 21.09.2022 16:23:

Putin wird dieses ganz frische Gesetz wohl mit großen Bauchschmerzen unterschreiben müssen.

yo

Hm, du meinst, bei uns gibt es im Wehrstrafgesetz für solche Vergehen Sonderurlaub oder was?

Art. 26 Abs. 1 GG:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Wenn Deutschland dies nur in der Vergangenheit immer konsequent angewendet hätte. Das Grundgesetz ist gut. Aber mittlerweile hat man das Gefühl, es sei wie das BGB: Auslegungssache...

Das mit dem "Angriffskrieg" ist doch Wischiwaschi, weil im Selbstverständnis einer Demokratie eine Demokratie gar keinen Angriffskrieg führen kann, weil sie ja dann gar keine Demokratie wäre. Also führen wir per definitionem keinen Angriffskrieg. Angriffskriege führen nur Diktaturen. Wenn wir Angriffskriege führen, heißt das ganz anders.

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