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  • frank46

165 Beiträge seit 14.07.2022

Re: Frontverweigerung = 10 Jahre Haft, Befehlsverweigerung = 10 Jahre Haft

Du kannst doch in Deutschland zu jedem Zeitpunkt den Wehrdienst verweigern, oder irre ich mich da?
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Du wirst dich noch wundern, sollte hier jemals der V-Fall oder Notstand ausgerufen werden.

uns (ZDLs) wurde das 'damals' so erklaert: wir leisten 'Wehrpflicht' in Form des Ersatzdienstes - wir bleiben aber 'wehrpflichtig', d.h. wenn es 'heiss wird' (aka "die Russen kommen...") brauchen wir nicht mal traeumen, dass wir 'raus sind'. Wir werden genauso eingezogen - vielleicht halt nicht gleich zum Schiessen, aber fuer andere Dinge - 'Zivilschutz', oder wir 'duerfen' Schuetzengraeben ausheben ... - und selbst dann - Gesetze sind ja ganz schnell geandert - Bestandsrecht im Kriegsfall - einmal kurz gelacht (nach der o. gen. staatsrechtlichen Belehrung war eh klar: wenn's losgeht, bin ich mal weg ...)
Und wer traeumt, er koenne als de facto BW Soldat/Reservist auf die Schnelle 'verweigern' - das wird aber ein ganz schoener Akt, im Kriegsfall das 'Amt' zu der Einsicht zu bringen, es plage ganz ploetzlich das Gewissen und er koenne partout niemand mehr derschiessen ... im uebrigen hat ein Antrag im K-Fall keine aufschiebende Wirkung auf die Einberufung zum Waffendienst - und wer einmal im Mahlwerk drin ist...

Ach Leuts, ihr seids einfach so schrecklich gutglaeubig :)

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