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  • Radio Controlled

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2007

Re: Völlig egal denn

Das Recht zur Unabhängigkeit ergibt sich völkerrechtlich aus dem Status, ein eigenes Volk zu sein. Und das traf sowohl für die Kosovaren als auch für die ethnischen Russen in der Ukraine zu.

Das ist so viel Schwachsinn, wo soll man da nur anfangen... Wie wäre es damit:

Die Abspaltung eines Landesteils aus einem bestehenden Staat kann legal grundsätzlich nur mit dessen Zustimmung erfolgen, etwa indem der Mutterstaat ein Unabhängigkeitsreferendum zulässt, wie Großbritannien 2014 für Schottland (das Referendum für Schottlands Unabhängigkeit scheiterte). Auch in den Gebieten im Donbass führten die Separatisten 2014 eine Volksabstimmung durch. Allerdings fehlte es dafür an einer Rechtsgrundlage in der ukrainischen Verfassung.

Ohne Zustimmung des Mutterstaats ist eine Abspaltung nur im Ausnahmefall zulässig, wenn ein Volk unterdrückt wird oder das Staatsregime Menschenrechtsverletzungen an ihm verübt. Dann duldet das Völkerrecht eine gewaltvolle Abspaltung aus Notwehr gegen den Mutterstaat.

Tja nun kommst Du sicher mit "aber der böse Bürgerkrieg gegen die Seperatisten" und das ist dann der nächste Schwachsinn denn in diesem Krieg führt Russland die Fäden und schon sind wir beim nächsten Punkt... Die Einmischung Russlands ist auch ein Verstoß gegegn das Völkerrecht usw. usw. usw.

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